12 - Einführung der Steuern und Bildung von Wahlkörpern
Nach der Aufhebung der Robot wurde die Pflicht zur Zahlung von
Abgaben an Gemeinde, Bezirk (Kreis), Land und Reich eingeführt.
Grundherrschaft und Erbrichter verloren die bisher
innegehabten Vorrechte. Die Gemeindeverwaltung wurde nun von den
steuerpflichtigen Einwohnern gewählt. Die Besitzlosen hatten kein
Wahlrecht. Es wurden drei Wahlkörper gebildet: Die 12 größten
Steuerträger gehörten dem ersten Wahlkörper an, die nächsten
zwölf dem zweiten und der Rest der kleinen Steuerzahler bildete
den dritten Wahlkörper. Jeder Wahlkörper wählte vier
Ausschußmitglieder. Der insgesamt aus zwölf Mitgliedern bestehende
Gemeindeausschuß wählte aus seiner Mitte den Gemeindevorsteher
und drei Gemeinderäte, die aber von der Aufsichtsbehörde
bestätigt werden mußten.
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